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Sichtbar unterwegs auf winterlichen Arbeitswegen

Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Arbeitsunfälle. Markus Hey, Kompetenzfeldleiter Arbeitssicherheit bei der ias-Gruppe, erklärt, wie sich Risiken besonders in der dunklen Jahreszeit reduzieren lassen und wie Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden aufklären und sensibilisieren können.

Arbeitsschutz

Wenn die Tage im Winter kürzer werden, legen viele Menschen ihren Arbeitsweg am Morgen, am Nachmittag und am Abend in Dämmerung oder Dunkelheit zurück. Dabei steigt das Unfallrisiko nachweislich. Herausfordernde Witterungsbedingungen wie Regen, Schnee, Eis und Glätte verschärfen die Lage auf Gehwegen, Straßen und Brücken zusätzlich. So registrierte die gesetzliche Unfallversicherung im Jahr 2024 über 11.800 meldepflichtige Wegeunfälle von Fußgängerinnen und Fußgängern, die sich auf rutschigen Untergründen, verursacht durch Regen, Schnee oder Glatteis, ereigneten. Ein weiterer Risikofaktor, der oft unterschätzt wird, ist in diesem Kontext mangelnde Sichtbarkeit. 

„Viele Menschen verlassen sich darauf, dass Autofahrende sie schon rechtzeitig sehen werden. Doch gerade in der kalten Jahreszeit, wenn es spät hell und früh dunkel wird, kann das zum gefährlichen Irrtum werden. Ausreichend Sicherheit und genug Sichtbarkeit durch entsprechende Kleidung können daher Leben retten“, betont Markus Hey, Sicherheitsingenieur und Kompetenzfeldleiter bei der ias-Gruppe. 

Gemeinsam mit seinen Kolleg:innen unterstützt er Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) und berät, wie sie ihre Mitarbeitenden über winterliche Risiken aufklären und für die wichtigen Themen Verkehrssicherheit und Sichtbarkeit sensibilisieren können. 

Sichtbarkeit und Sicherheit erhöhen: Empfehlungen vom Experten

Fußgänger:innen, die dunkle Kleidung tragen, werden von Autofahrenden erst ab etwa 25 Metern Entfernung erkannt. Die Reaktionszeit ist somit kurz. Helle Kleidung hingegen erhöht die Sichtbarkeit deutlich. Eindeutige Zahlen gibt es zwar nicht, doch wer sich im Winter auf deutschen Straßen und Gehwegen umsieht, stellt schnell fest, dass das Gesamtbild von dunkler Winterkleidung dominiert wird. „In diesem Fall lohnt es sich, zumindest darauf zu achten, dass an Kleidung, Schuhen, Rucksäcken oder Accessoires retroflektierende Flächen angebracht sind. Diese werfen eintreffendes Licht zurück zur Quelle, also beispielsweise den Scheinwerfern von Fahrzeugen, und ermöglichen Auto- oder Fahrradfahrenden somit eine deutlich frühere Wahrnehmung“, erklärt Markus Hey. Zusätzliche Beleuchtung wie LEDs an der Kleidung, dem Rucksack oder der Handtasche können ebenfalls helfen – vor allem im Falle von fehlender oder unzureichender Straßenbeleuchtung und völliger Dunkelheit. „Für Fahrradfahrende gelten darüber hinaus spezielle Vorgaben, die in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt sind. Ein Fahrrad muss über einen weißen Frontscheinwerfer, einen roten Rückscheinwerfer, Rückstrahler, orangene Pedalreflektoren und Speichenreflektoren verfügen“, betont der ias-Experte. Wer sich mit zusätzlichen Lichtquellen ausstattet, sollte stets darauf achten, andere Verkehrsteilnehmende durch Blendwirkung nicht zu gefährden.

Ausreichend Sicherheit und genug Sichtbarkeit durch entsprechende Kleidung können Leben retten

Markus Hey

Sicherheitsingenieur und Kompetenzfeldleiter Arbeitssicherheit bei der ias-Gruppe

Während Reflektoren und Lichtquellen die Sichtbarkeit erhöhen, sorgen sicheres Schuhwerk und ein bewusster Gang für Stabilität und Sicherheit auf rutschigen Untergründen. Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) empfiehlt rutschhemmende Sohlen mit ausgeprägtem Profil. Für die Überquerung von vereisten Wegen bieten sich darüber hinaus Mikrofaser-Überzieher oder Spikes unter der Sohle an. „Wir empfehlen generell, sich an besonders kalten Tagen mehr Zeit für den Arbeitsweg einzuplanen. Wer schnell unterwegs ist, ist häufig auch unaufmerksamer. Und wer mit Hektik oder Angst läuft, bewegt sich unsicher. Um die Sturzgefahr zu reduzieren, hilft es, kleine Schritte zu machen und bewusst mit dem ganzen Fuß aufzutreten“, rät Markus Hey. Sicherer sei es zudem, geräumte und gestreute Wege, statt vereiste oder verschneite Flächen zu nutzen. 

Aufklärung und Eigenverantwortung: Was Arbeitgebende wissen und Arbeitnehmende tun sollten

Ein Unfall, der sich auf dem Hin- oder Rückweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte ereignet, wird rechtlich als Arbeitsunfall (Wegeunfall) bezeichnet und ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Klären Arbeitgebende ihre Beschäftigten diesbezüglich auf, ist es wichtig, darauf hinzuweisen, nach dem Unfall eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt aufzusuchen und den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kurzfristig zu informieren. Sind Beschäftigte hingegen konkreten Arbeitssituationen am Tag, in der Dämmerung oder bei Dunkelheit ausgesetzt, die es erfordern, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ausreichend Warnkleidung zur Verfügung zu stellen (§ 29 UVV „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift1). Weitere Sicherheitsmaßnahmen können Schulungen zur Verkehrssicherheit oder die regelmäßige Prüfung und Wartung von Arbeitsmaterialien und Dienstfahrzeugen sein. 

Aufklärung und Sensibilisierung durch Arbeitgebende können bei Arbeitnehmenden wiederum die Eigenverantwortung fördern. Denn wer um Risiken und Gefahren weiß, sollte schließlich gewillt sein, diese durch eigene Präventions- und Schutzmaßnahmen zu reduzieren. ias-Experte Markus Hey erklärt abschließend: „Maßnahmen zur Arbeitssicherheit sind dann besonders wirkungsvoll und nachhaltig, wenn Unternehmen und Mitarbeitende zusammenarbeiten – sowohl auf kommunikativer als auch auf praktischer Ebene. Aufklärung und Wissenstransfer auf Seiten der Arbeitgebenden ist dabei die Grundlage. Arbeitnehmende dürfen allerdings auch gerne Verantwortung übernehmen, Empfehlungen umsetzen und konkret thematisieren, wenn Maßnahmen nicht funktionieren, etwa hinsichtlich des Tragekomforts, oder nicht ausreichen. Spätestens an diesem Punkt unterstützen aber auch wir gerne mit unserer Expertise.“ 

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