Wir heißen Ihre Mitarbeitenden in unserem Service-Center herzlich willkommen. Mit unserer modernen Ausstattung stellen wir sicher, dass unser betriebsärztlicher Dienst aktuelle und hochwertige Arbeitsmedizin bietet.
Arbeitsmedizinischer Untersuchungsraum mit Ergometrie in Dresden
L.
Für die arbeitsmedizinische Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorge und betriebsärztliche Beratung stehen ansprechende Räumlichkeiten bereit. Unser Arbeitsmedizinisches Zentrum in Dresden ist ideal für kleinere und mittelständische Unternehmen, denn schon für einzelne Beschäftigten können Sie auf unsere Betriebsärzt:innen zugreifen.
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Kundenzufriedenheit auf Google mit dem ias-Zentrum in Dresden
Egal ob arbeitsmedizinische Vorsorge, Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Kontakt mit unseren zentralen Diensten - Feedback hilft uns, weiterhin guten Service zu bieten.
Häufige Fragen zum Arbeitsschutz in Dresden und Umgebung
Häufige Fragen zum Arbeitsschutz in Dresden: Interview mit Thomas Löser
Jedes Unternehmen in Dresden und Sachsen ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitsplätze sicher zu gestalten, Gefährdungen zu minimieren und gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Die Betreuung kann durch interne oder externe Fachkräfte erfolgen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen profitieren häufig von einer externen Sicherheitsfachkraft, da sie flexibel und bedarfsgerecht unterstützt.
Eine Arbeitsschutzbetreuung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen. Dazu gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, Unterweisungen, Beratung bei Arbeitsunfällen, die Organisation von Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die Unterstützung bei behördlichen Anforderungen. Ziel ist ein sicherer und rechtskonformer Betrieb.
Ein Brandschutzbeauftragter wird häufig in Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko oder aufgrund behördlicher Vorgaben erforderlich. Er erstellt Brandschutzkonzepte, führt Begehungen, Schulungen und Übungen durch und berät zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. Auch präventive Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitenden und Sachwerten gehören zu seinen Aufgaben.
Die Kosten einer Arbeitsschutzbetreuung richten sich nach Unternehmensgröße, Branche, Anzahl der Beschäftigten und dem individuellen Betreuungsbedarf. Unternehmen mit geringem Gefährdungspotenzial benötigen meist weniger Betreuungsstunden als produzierende Betriebe. Wir beraten individuell für eine bedarfsgerechte Zusammenstellung aller Leistungen aus Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz. Fragen Sie einfach ein individuelles Angebot an.
Ein externer Arbeitsschutzdienstleister stellt spezialisiertes Fachwissen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz und Gesundheitsmanagement bereit. Unternehmen profitieren von aktuellen gesetzlichen Kenntnissen, objektiver Beratung, flexiblen Leistungen und einer effizienten Umsetzung aller Arbeitsschutzanforderungen. Gleichzeitig werden interne Ressourcen entlastet. Unser Qualitätsmanagement, unsere Fachstrukturen und regelmäßige Weiterbildung sichern eine qualitativ hochwertige Betreuung.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen in Dresden und Sachsen, ein Schwerpunkt sind mittelständische Unternehmen. Unsere Arbeitsschutz-Experten in Dresden haben vielfältigeBranchenkenntnisse, beispielsweise aus Industrie, Logistik, Gesundheitswesen, öffentlicher Verwaltung, Dienstleistung und Handel. Sie kennen sich insbesondere mit den Anforderungen in KMUs bestens aus.
Unsere Expert:innen unterstützen Organisationen bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Brandschutz und betriebliche Gesundheit sowohl direkt vor Ort als auch durch digitale Formate. Das gilt z.B. auch für ASA-Sitzung oder Unterweisungen. Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzt:innen sind also je nach Bedarf mobil, analog oder digital für unsere Kunden in und um Dresden, Freital, Radebeul oder Meißen im Einsatz. Dabei ist die persönliche Betreuung unser Herzstück. Digitale Formate ergänzen Ihre persönliche Betreuung.
Für Vorsorgeuntersuchungen steht unser modernes arbeitsmedizinisches Zentrum in Dresden bereit. Übrigens: Auch Einzelleistungen ohne Vertragsbindung sind flexibel buchbar und viele Lösungen können wir auch kurzfristig umsetzen.
Häufige Fragen zur Arbeitsmedizin in Dresden: Interview mit Dr. Luise Beickert
Die kurze und vielleicht überraschende Antwort: In der Regel ab dem ersten Beschäftigten. Die Verpflichtung zur betriebsärztlichen Betreuung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Darüber hinaus schreibt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bei bestimmten Tätigkeiten die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge durch einen entsprechend qualifizierten Arzt oder eine Ärztin vor. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert, wie die betriebsärztliche Betreuung organisiert wird. Wie diese im Einzelfall aussieht, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, der Branche und den vorhandenen Gefährdungen ab.
Viele verbinden den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin vor allem mit dem Sehtest oder der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Tatsächlich umfasst die Arbeitsmedizin deutlich mehr: Betriebsärzte und Betriebsärztinnen unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung, begleiten Arbeitsplatzbegehungen, beraten im Arbeitsschutzausschuss (ASA) und bringen ihre medizinische Expertise in den betrieblichen Arbeitsschutz ein.
Eine gute betriebsärztliche Betreuung kann dazu beitragen, arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Gleichzeitig fördert sie Gesundheit, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Davon profitieren auch Unternehmen: Motivation, Produktivität, Mitarbeiterbindung und die Attraktivität als Arbeitgeber können steigen. Studien zeigen zudem, dass sich Investitionen in Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wirtschaftlich lohnen. Im Durchschnitt bringt jeder investierte Euro einen Nutzen von rund 2,20 Euro zurück ("Return on Prevention").
Arbeitsmedizinische Vorsorge wird in Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge unterteilt. Sie dient dazu, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, Beschäftigte zu beraten und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Die Grundlage dafür ist die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist geregelt, bei welchen Tätigkeiten beziehungsweise Gefährdungen Vorsorge zu veranlassen oder anzubieten ist. Die entsprechenden Vorsorgeanlässe ergeben sich in der Regel aus der Gefährdungsbeurteilung.
Typische Beispiele für Vorsorgeanlässe sind Tätigkeiten mit Lärmbelastung (ehemals G20), Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (ehemals G42), das Tragen von Atemschutzgeräten (ehemals G26) sowie Tätigkeiten an Bildschirmgeräten einschließlich des Angebots einer Untersuchung der Augen und des Sehvermögens (ehemals G37).
Darüber hinaus können Beschäftigte eine Wunschvorsorge in Anspruch nehmen, wenn sie gesundheitliche Beschwerden oder Fragen haben, die möglicherweise mit ihrer Arbeit zusammenhängen. Dies bietet die Möglichkeit, individuelle Fragestellungen vertraulich mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin zu besprechen und sich zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeit beraten zu lassen.
Bringen Sie gern alle regelmäßig genutzten Brillen mit. Je nach Anlass können außerdem der Impfausweis, ein aktueller Medikamentenplan sowie relevante Vorbefunde hilfreich sein, beispielsweise Arztbriefe aus Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten, fachärztliche Befunde oder ärztliche Atteste. So lassen sich offene Fragen oft schneller und gezielter klären.
Nein. In der Regel ist es nicht erforderlich, nüchtern zum Termin zu erscheinen. Insbesondere wenn eine Fahrradergometrie geplant oder angeboten wird, sollten Sie unbedingt vorher etwas essen und ausreichend trinken. Auch für eine gegebenenfalls durchgeführte Blutabnahme ist normalerweise kein Nüchternzustand erforderlich. Falls in Ausnahmefällen besondere Vorbereitungen notwendig sind, werden Sie vorab darüber informiert.
Das hängt vom Anlass des Termins ab. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Untersuchungen grundsätzlich freiwillig. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin berät zu möglichen Gesundheitsrisiken und empfiehlt bei Bedarf Untersuchungen, eine Teilnahme ist jedoch freiwillig.
Anders kann es bei Eignungsbeurteilungen sein. Diese erfolgen beispielsweise im Rahmen einer Führerscheinverlängerung nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), bei Untersuchungen nach Strahlenschutzrecht, bei Tätigkeiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungsaufgaben (ehemals G25), Arbeiten mit Absturzgefährdung (ehemals G41) oder für Atemschutzgeräteträger der Gruppe 3 (ehemals G26.3). Voraussetzung hierfür sind eine entsprechende Rechtsgrundlage oder ein begründeter betrieblicher Anlass, beispielsweise aufgrund besonderer Anforderungen der Tätigkeit oder einer betrieblichen Regelung.
Werden für die Eignungsbeurteilung erforderliche Untersuchungen nicht durchgeführt, kann dies dazu führen, dass keine abschließende Beurteilung der Eignung möglich ist.
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Beschäftigten dürfen hierdurch keine Kosten entstehen. Die Vorsorge soll grundsätzlich während der Arbeitszeit stattfinden.
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Medizinische Befunde, Diagnosen, Untersuchungsergebnisse und persönliche Gesprächsinhalte dürfen daher grundsätzlich nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden.
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber lediglich eine Vorsorgebescheinigung. Diese enthält keine Diagnosen oder Untersuchungsergebnisse.
Bei Eignungsbeurteilungen erhält der Arbeitgeber mit Einverständnis der oder des Beschäftigten lediglich das Ergebnis der Beurteilung (geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet), nicht jedoch die zugrunde liegenden medizinischen Befunde. In bestimmten Fällen kann die Weitergabe der Eignungsbescheinigung gesetzlich geregelt sein, beispielsweise im Strahlenschutzrecht. Aber auch dann werden keine Diagnosen oder medizinischen Befunde übermittelt.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in Dresden. Interview mit Norbert Girisch
Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden alle Tätigkeiten, Arbeitsplätze und Arbeitsmittel systematisch analysiert, um Risiken für Beschäftigte zu erkennen. Anschließend werden Schutzmaßnahmen definiert, dokumentiert und regelmäßig überprüft. Die Gefährdungsbeurteilung ist eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes und für Unternehmen jeder Größe verpflichtend.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung untersucht Faktoren wie Arbeitsorganisation, Arbeitsbelastung, Kommunikation, Führung und Arbeitsumgebung. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, neben physischen auch psychische Belastungen zu bewerten. Ziel ist es, Stressfaktoren frühzeitig zu erkennen und die Gesundheit sowie Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu fördern.
Ein Beispiel für eine gelungene psychische Gefährdungsbeurteilung in einer Verwaltung ist unser Projekt mit dem Jobcenter Dresden. Dabei ermittelten die Beteiligten die Themen, durch die sich die psychischen Belastungen – verursacht durch Arbeitsorganisation, Kommunikation, Infrastruktur und Kundenkontakt – reduzieren lassen. Für das Jobcenter Dresden war es eine Herausforderung aufgrund der mehr als 600 Mitarbeitenden zu den vielfältigen psychischen Gefährdungslagen passgenaue Maßnahmen zu definieren und umzusetzen.
Kundenstimme im Praxisreport: GB Psych im Jobcenter Dresden
Wie es gelang die psychischen Belastungen der Mitarbeitenden in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu verringern. “Ein wichtiger Baustein des Erfolgs lag in der professionellen Koordinierung und Begleitung des Projektes durch die ias health & safety GmbH.” Thomas Berndt Geschäftsführer des Jobcenters Dresden
Unser Arbeitsschutz-Zentrum Sachsen Ost betreut Sie in diesen Bereichen:
Arbeitsschutz
Arbeitssicherheit: z.B. Stellung von Sicherheitsfachkräften nach ASiG, Durchführung von Unterweisungen, Schulungen zur Ladungssicherung, Beratung bei der Planung und Modernisierung von Arbeitsstätten
Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung; DGUV V 3 (elektrische Betriebsmittel, Elektrofahrzeuge) und zum Umgang mit Biostoffen und Gefahrstoffen; Erstellung von zentralen Dokumenten, z.B. Betriebsanweisungen oder Notfallplänen
Begehung von Arbeitsbereichen als Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Vorbereitung, Teilnahme und Protokollierung der Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA),
Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Beschäftigten
Unterstützung bei Besuchen der Berufsgenossenschaft oder Unfallkassen bzw. Kontrollen der Landesdirektion Sachsen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Arbeitsmedizin:z.B. Stellung von Betriebsärzt:innen nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Vorträge zu arbeitsmedizinischen Themen wie Lärm, UV-Einstrahlung, Reisemedizinische Beratung
Vorträge zu arbeitsmedizinischen Themen wie Lärm, UV-Strahlung oder Hygiene und Infektionsschutz
Vorsorgen nach ArbMedVV (Durchführung im Servicecenter oder vor Ort im Unternehmen) z. B. Vorsorgen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, biologischen Arbeitsstoffen und Atemschutz
Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehemals G37)
Schutzimpfungen und Reiseimpfberatung
nachgehende Vorsorge (z. B. nach Tätigkeiten mit Asbest)
Eignungsbeurteilungen
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25)
Tätigkeiten mit erhöhter Absturzgefahr (ehemals G41)
Tätigkeiten mit Atemschutzgeräten (ehemals G26), z. B. für Atemschutzgeräteträger in Feuerwehren
Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), z. B. für LKW-Fahrer (Erstbeantragung und Führerscheinverlängerung)
Ärztliche Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen nach Strahlenschutzverordnung
Prüfungen, Messungen, z.B. Prüfung von Leitern, Tritten, Regalen, Gabelhubwagen und Anschlagmitteln gemäß BetrSichV, Messungen von Stäuben und Dämpfen, Beleuchtungs- und Klimamessungen, kontrollierende Lärmschutzmessungen